Wer im nächsten Schuljahr seinen Schulabschluss machen und sich dabei gezielt auf ein Berufsfeld vorbereiten möchte, ist an einem Berufskolleg genau richtig.
Interessierte Schülerinnen und Schüler können sich direkt im Schulbüro anmelden oder die Unterlagen postalisch zusenden. Weitere Informationen zur Anmeldung finden Sie hier.
Sollten Sie noch Beratungsbedarf haben, können Sie gerne einen Beratungstermin telefonisch unter 02362-9454-0 oder per mail unter beratung@paul-spiegel-bk.de vereinbaren.
Weitere Informationen zum Bildungsangebot an den Berufskollegs des Kreises Recklinghausen gibt es auf der Homepage des Vestischen Berufskollegverbunds unter www.vbv-kreis-re.de.
Hinweis auf Berufsschulpflicht
Besonders wichtig kann die rechtzeitige Anmeldung für berufsschulpflichtige Jugendliche sein. Denn mit dem Besuch eines Berufskollegs und der Oberstufe erfüllen sie die Schulpflicht der Sekundarstufe II. Dies muss der abgebenden Schule für das neue Schuljahr nachgewiesen werden.
Im Schulgesetz ist festgelegt, dass die Schulpflicht in der Sekundarstufe II für Schülerinnen und Schüler ohne Ausbildungsverhältnis grundsätzlich bis zum Ende des Schuljahres dauert, in dem sie das 18. Lebensjahr vollenden. Die Sekundarstufe II kann auf einem Gymnasium oder aber auf einem Berufskolleg besucht werden. Es gibt aber auch andere Möglichkeiten die Berufsschulpflicht zu erfüllen, z.B. ein Freiwilliges Soziales Jahr, Bundesfreiwilligendienst oder auch der Besuch einer anerkannten Ausbildungseinrichtung für Heilberufe.