• Vermittlung beruflicher Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten im Bereich Gesundheit und Soziales und des schulischen Teils der Fachhochschulreife
• Qualifizierung für anspruchsvolle Ausbildungsberufe z. B. als Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter, Sozialpädagogin/Sozialpädagoge, Heilpädagogin/Heilpädagoge, Krankenschwester/-pfleger, Logopädin/Logopäde, Ergotherapeutin/Ergotherapeut, Erzieherin/Erzieher, Altenpflegerin/Altenpfleger.
• Ergänzung und Vertiefung der Allgemeinbildung durch sozialpädagogische, sport- und gesundheitswissenschaftliche Bildungsinhalte
• FHR-Abschluss: Vorbereitung auf Studiengänge an Fachhochschulen
• Aufnahme in das Berufliche Gymnasium Gesundheit und Soziales Klasse 12 - bei Abschluss des schulischen Teils der Fachhochschulreife möglich; Voraussetzung: Nachweis einer zweiten Fremdsprache
mittlerer Bildungsabschluss (Fachoberschulreife) oder Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe
2-jähriger Bildungsgang in Vollzeitform (montags bis freitags mit 5-8 Unterrichtsstunden je Schultag). Geplant sind ca. 34 Unterrichtsstunden pro Woche.
Berufsbezogener Lernbereich/ Profilfächer des Bildungsganges:
Sozial-und Erziehungswissenschaften, Gesundheitswissenschaften, Biologie, Mathematik, Englisch, Wirtschaftslehre, Spanisch/Anfänger (optional ab der Oberstufe)
Berufsübergreifender Bereich:
Deutsch/Kommunikation, Politik/Gesellschaftslehre, Religionslehre, Sport/Gesundheitsförderung
Differenzierungsbereich:
Angebote nach Neigungen der Schülerinnen und Schüler und den Möglichkeiten der Schule, z. B.: Medienwerkstatt, Informatik, Methodentraining, Englisch-Vertiefung Ernährungslehre, Sportwissenschaften und Prävention
Praktikum: 4-wöchiges, einschlägiges Praktikum in der Unterstufe
Ein umfangreiches Beratungsangebot hilft den Schülerinnen und Schülern, sich für die richtige Schullaufbahn mit den entsprechenden Abschlüssen zu entscheiden.
Nach Ablauf der zwei Jahre wird die Fachhochschulreifeprüfung in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik und einem weiteren der beiden Profilfächer abgelegt. Mit Bestehen der Abschlussprüfungen wird der schulische Teil der Fachhochschulreife zuerkannt. Der praktische Teil der Fachhochschulreife wird zuerkannt, wenn ein mindestens halbjähriges einschlägiges Praktikum (24 Wochen) oder eine mindestens zweijährige abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung /
Berufstätigkeit nachgewiesen wird.
Praktikumszeiten können durch eine entsprechende betriebliche Vollzeittätigkeit unmittelbar vor Aufnahme in den Bildungsgang, während des Bildungsgangs (also in den Ferien) oder im Anschluss an den Bildungsgang absolviert werden. Durch Teilnahme am Unterricht können bis zu 8 Wochen anerkannt werden. Weiterhin wird von der Schule ein 4-wöchiges Praktikum während der Unterrichtszeit verpflichtend terminiert/ vorgeschrieben, das ebenfalls angerechnet wird.
• Einführungstage
• Kooperation und fächerübergreifende Projekte mit verschiedenen Einrichtungen in der Umgebung
• Exkursionen mit Berufs- und Ausbildungsbezug (z. B. Besuch von Fachhochschulen, Ausbildungs-/Berufsbörsen)
• Methodentraining („Lernen lernen“) und computergestützte Präsentation
• Integration eines grafikfähigen Taschenrechners in den Bildungsgang, insbesondere im Unterrichtsfach Mathematik
• Intensive Zusammenarbeit mit dem schulinternen Bildungsbüro zur Unterstützung der Schülerinnen und Schüler beim Übergang von der Schule zur Berufsausbildung bzw. Fachhochschule
• Projekt- / Studienfahrt nach Auschwitz in der Oberstufe
• Intensivtage zur Vorbereitung auf die Fachhochschulreifeprüfung