Staatlich geprüfte/r Kinderpfleger/in (praxisintegriert)
Zielsetzung
Die Kinderpflegerin / der Kinderpfleger wird ausgebildet als unterstützende, pädagogisch-pflegerische Fachkraft bei der Pflege und Erziehung von Säuglingen, Kleinst- und Kleinkindern v. a. in Kindertageseinrichtungen.
Ziel ist die abgeschlossene Berufsausbildungals „Staatlich geprüfte Kinderpflegerin / Staatlich geprüfter Kinderpfleger“ ,die fachliche Qualifikation zur Erlangung der Erlaubnis zur Kindertagespflege und die Vertiefung der Allgemeinbildung. Die Fachoberschulreife, ggf. FOR Q,kann erlangt werden.
Aufnahmevoraussetzungen
Sie haben mindestens den Hauptschulabschluss nach Klasse 9 erworben und können Menschen kommunikativ und wertschätzend begegnen. Zusätzlich ist ein polizeiliches Führungszeugnis ohne Eintrag notwendig.
Dauer und Organisation der Ausbildung:
Unterstufe:
3 Tage Schule und 2 Tage praktische Ausbildung
Oberstufe:
2 Tage Schule und 3 Tage praktische Ausbildung
- Für die fachpraktischen Ausbildungszeiten ist in der Regel eine Vergütung vorgesehen.
- Ebenfalls besteht ein Anspruch auf Urlaub nachden geltenden gesetzlichen / tarifvertraglichen
Regelungen.
- Der Jahresurlaub kann nur in den Schulferien genommen werden.
Im Verlaufe der Ausbildung erfolgen praxisbegleitende Lehrerbesuche.
Unterrichtsfächer
Im berufsbezogenen Bereich gibt es folgendeSchwerpunkte:
Sozialpädagogik, Gesundheitsförderung und Pflege, Arbeitsorganisation und Recht, Mathematik, Englisch
Berufsübergreifender Lernbereich:
Deutsch/Kommunikation, Religionslehre, Sport/Gesundheitsförderung, Politik/Gesellschaftslehre
Differenzierungsbereich:
Jährlich wechselnd, z.B. Musikwerkstatt,Theaterwerkstatt, Holzwerkstatt, Kreativwerkstatt
Prüfungen & Abschlussqualifikation
• schriftliche und gegebenenfalls mündliche Berufsabschlussprüfung für den Abschluss als staatlich geprüfteKinderpflegerin / staatlich geprüfter Kinderpfleger
• Vergabe eines allgemeinbildenden Abschlusses bei der Zulassung zur Prüfung nach 2 Jahren
o mindestens Hauptschulabschluss nach Klasse 10(Sek I-Abschluss)
o Mittlerer Schulabschluss/Fachoberschulreife
o Bei besonderen Leistungen: Fachoberschulreife mit Qualifikationsvermerk
(Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe)
Berechtigungen
Nach bestandener Prüfung sind die Schüler/innen berechtigt, die Berufsbezeichnung „staatlich geprüfte Kinderpflegerin / staatlichgeprüfter Kinderpfleger“ zu führen. Außerdem wird die fachliche Qualifikation zur Erlangung der Erlaubnis zur Kindertagespflege erworben.