Fachpraktiker/-in personenorientierte Serviceleistungen

Voraussetzung
• Anerkannter Reha-Status der Agentur für Arbeit • Erfüllung der Vollzeitschulpflicht
Erster erweiterter Schulabschluss (ehem. HS Klasse 10)
erweiterter erster Schulabschluss (HS Klasse 10)
Erster erweiterter Schulabschluss (vormals HS Klasse 10)
mind. Erster Schulabschluss (HS Klasse 9)
mind. erster Schulabschluss (vormals Hauptschulabschluss Klasse 9)
Erster erweiterter Schulabschluss (vormals HS Klasse 10)
Hauptschulabschluss Klasse 10
Berufsausbildungsvertrag oder Berufsschulpflicht
Schulabschluss an der Berufsfachschule Wirtschaft und Verwaltung (Handelsschule oder Berufsgrundschuljahr); Besuch der Höheren Berufsfachschule Wirtschaft und Verwaltung von mindestens einem Jahr; Fachhochschulreife in einem beliebigen Bildungsgang des Berufskollegs
mind. erster Schulabschluss (vormals HS Klasse 9)
Qualifikation für die gymnasiale Oberstufe
Hauptschulabschluss Klasse 9
Fachoberschulreife und eine abgeschlossene berufsqualifizierende Ausbildung
einschlägige Berufsausbildung (Fachoberschulreife)
Qualifikation für die gymnasiale Oberstufe
Fachoberschulreife
mittlerer Schulabschluss
Erweiterter erster Schulabschluss (vormals HS 10)
Erweiterter erster Schulabschluss (vormals Hauptschulabschluss Klasse 10)
Vollzeitschulpflicht erfüllt & kein Erster Schulabschluss (vormals Hauptschulabschluss Klasse 9)
Vollzeitschulpflicht erfüllt & kein Erster Schulabschluss (vormals Hauptschulabschluss Klasse 9)
mind. Erster Schulabschluss (vormals Hauptschulabschluss Klasse 9)
Vollzeitschulpflicht erfüllt & kein Hauptschulabschluss
einschlägige Berufsausbildung
Qualifikation für die gymnasiale Oberstufe
einschlägige Berufsausbildung (Fachoberschulreife)
Erweiterter Erster Schulabschluss (vormals Hauptschulabschluss Klasse 10)
Fachoberschulreife / Berufsausbildung
mind. Erster Schulabschluss (vormals Hauptschulabschluss Klasse 9)
Dauer
3 Jahre
Ziel
Berufsabschluss (bei dualer Ausbildung) + mögliche Zusatzqualifikationen - Hauptschulabschluss - Fachoberschulreife - Fachhochschulreife
Details zum Bildungsgang

Fachpraktiker/-in personenorientierte Serviceleistungen

Zugangsvoraussetzungen

• Anerkannter Reha-Status der Agentur für Arbeit

• Erfüllung der Vollzeitschulpflicht

• kein Schulabschluss notwendig

Unser Angebot

Individuelle Förderung persönlicher Stärken und enge Ausbildungsbegleitung während der gesamten Ausbildungszeit.

Vermittlung von theoretischen und praktischen Kenntnissen in folgenden Bereichen:

• Housekeeping und professionelles Haushaltsmanagement

• Service in der Gastronomie

• Pflege und Betreuung

• Ernährung und Verpflegung

• Kommunikation und Kundenservice

• Arbeitsorganisation u. v. m.

Berufliche Praxis

- Überbetriebliche Ausbildung: Erlerne deine Fähigkeiten bei einem anerkannten Bildungsträger

oder

- Duale Ausbildung: Kombiniere Theorie und Praxis in Kooperation mit einem Ausbildungsbetrieb

Arbeitsorte

  • Restaurant
  • Krankenhaus
  • Kita
  • Wohngruppen
  • Seniorenheim
  • Hotel
  • ...

Aufgaben:

  • Speisen und Snacks zubereiten
  • Pflege- und Betreuungsaufgaben übernehmen
  • hilfebedürftige Personen unterstützen, z. B. Kinder, Senioren
  • Kunden betreuen
  • persönliche Entwicklung stärken

Deine Vorteile:

- Zukunftssichere Ausbildung: Der Bedarf an Fachkräften im Bereich Housekeeping und Service steigt!

- Praktische Erfahrungen: Praktika in verschiedenen Einrichtungen und Unternehmen

- Zertifikate & Abschlüsse: Erhalte wertvolle Qualifikationen, die Deine Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen und ein gutes Einkommen sichern

- Enge Begleitung und Unterstützung durch ein multiprofessionelles Team

Abschluss und Berechtigung

Die vollzeitschulische Ausbildung zur Fachpraktikerin / zum Fachpraktiker für Personenorientierte Serviceleistung vermittelt mit der bestandenen Berufsabschlussprüfung:

1. den Berufsabschluss „Fachpraktiker/in für Personenorientierte Serviceleistung“

2. den Berufsschulabschluss, wenn die schulischen Leistungen den Anforderungen entsprechen

Prüfung

Die Prüfungen umfassen sowohl praktische als auch theoretische Prüfungsteile und werden von der Landwirtschaftskammer NRW in Zusammenarbeit mit der Industrie- und Handelskammer Gelsenkirchen am Paul-Spiegel-Berufskolleg abgenommen.

Die Zwischenprüfung nach dem 1. Ausbildungsjahr ermittelt den Ausbildungsstand zur Halbzeit der Ausbildung.

Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer:

• die Ausbildungszeit erfüllt

• die Zwischenprüfung abgelegt sowie

• das Berichtsheft ordnungsgemäß geführt hat

Bei Interesse oder weiteren Informationen stehen Ihnen folgende Personen zur Beratung zur Seite:

Paul-Spiegel-Berufskolleg Dorsten

per Telefon: 02362/94540 (Kontaktpersonen: Herr Schumacher oder Herr Stump)

per Mail: Hendrik Schumacher: h.schumacher@paul-spiegel-berufskolleg.de

               Udo Stump: u.stump@paul-spiegel-berufskolleg.de

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