Fachschule für Heilerziehungspflege (praxisintegriert)

Voraussetzung
Erster erweiterter Schulabschluss (ehem. HS Klasse 10)
erweiterter erster Schulabschluss (HS Klasse 10)
Erster erweiterter Schulabschluss (vormals HS Klasse 10)
mind. Erster Schulabschluss (HS Klasse 9)
mind. erster Schulabschluss (vormals Hauptschulabschluss Klasse 9)
Erster erweiterter Schulabschluss (vormals HS Klasse 10)
Hauptschulabschluss Klasse 10
Berufsausbildungsvertrag oder Berufsschulpflicht
Berufsausbildungsvertrag oder Berufsschulpflicht
Schulabschluss an der Berufsfachschule Wirtschaft und Verwaltung (Handelsschule oder Berufsgrundschuljahr); Besuch der Höheren Berufsfachschule Wirtschaft und Verwaltung von mindestens einem Jahr; Fachhochschulreife in einem beliebigen Bildungsgang des Berufskollegs
mind. erster Schulabschluss (vormals HS Klasse 9)
Qualifikation für die gymnasiale Oberstufe
Hauptschulabschluss Klasse 9
Fachoberschulreife und eine abgeschlossene berufsqualifizierende Ausbildung
einschlägige Berufsausbildung (Fachoberschulreife)
Qualifikation für die gymnasiale Oberstufe
Fachoberschulreife
mittlerer Schulabschluss
Erweiterter erster Schulabschluss (vormals HS 10)
Erweiterter erster Schulabschluss (vormals Hauptschulabschluss Klasse 10)
Vollzeitschulpflicht erfüllt & kein Erster Schulabschluss (vormals Hauptschulabschluss Klasse 9)
Vollzeitschulpflicht erfüllt & kein Erster Schulabschluss (vormals Hauptschulabschluss Klasse 9)
mind. Erster Schulabschluss (vormals Hauptschulabschluss Klasse 9)
Vollzeitschulpflicht erfüllt & kein Hauptschulabschluss
Berufsausbildungsvertrag oder Berufsschulpflicht
einschlägige Berufsausbildung
Qualifikation für die gymnasiale Oberstufe
einschlägige Berufsausbildung (Fachoberschulreife)
Erweiterter Erster Schulabschluss (vormals Hauptschulabschluss Klasse 10)
Fachoberschulreife / Berufsausbildung
mind. Erster Schulabschluss (vormals Hauptschulabschluss Klasse 9)
Dauer
3 Jahre
Ziel
Fachhochschulreife + berufliche Weiterbildung
Details zum Bildungsgang

Zum Beruf

Heilerziehungspflege leistet die professionelle, pädagogische, pflegerische sowie gesundheitsfördernde Unterstützung von Menschen mit Behinderung. Sie vereinen in Qualifikation und Selbstverständnis (heil-)pädagogische und pflegerische Kompetenzen. Heilerziehungspfleger/innen arbeiten in großer Eigenständigkeit in interdisziplinären Teams. Ihre Aufgaben erstrecken sich auf Angebote in allen Lebensbereichen für Menschen aller Lebensalter mit Behinderungen und/oder psychischer Erkrankungen.

Die Ausbildung

Die Ausbildung dauert insgesamt drei Jahre mit integriertem Berufspraktikum. Pro Woche werden zwei Schultage absolviert, an den übrigen Wochentagen arbeiten Sie (je nach Dienstplan) in einer Einrichtung der Behindertenhilfe, so dass sich Unterricht und Praxis fortwährend aufeinander beziehen.
Die Praxis erfolgt in anerkannten Einrichtungen der Behindertenhilfe (z.B. Werkstatt für Menschen mit
Behinderung, Wohnstätte für Menschen mit Behinderung, o.ä.).
Innerhalb der drei Ausbildungsjahre erfolgen Praxisbesuche seitens der Schule, die mit den beiden Ausbildungspartnern (Praxiseinrichtungen der Behindertenhilfe, Schule) reflektiert werden, um das eigene Handeln zu hinterfragen und damit zu professionalisieren.

Ausbildungsinhalte

Fachrichtungsbezogener Bereich:

Theorie und Praxis der Heilerziehungspflege, Heilerziehungspflegerische Schwerpunkte: kreativ-musischer Bereich, sprachlich-kommunikativer Bereich, gesundheitsbewegungsorientierter Bereich, organisatorisch-technologischer Bereich, Pflege / Gesundheit, Psychiatrie, Organisation / Recht / Verwaltung, Pro-
jektarbeit, heilerziehungspflegerische Praxis in Einrichtungen der Behindertenhilfe.

Fachrichtungsübergreifender Bereich:

Deutsch / Kommunikation, Englisch, Politik, Religionslehre, (Mathematik für FHR- Absolventen).

Didaktisch und methodische Schwerpunkte

  • Kennenlerntage zu Beginn der Ausbildung
  • Verschiedene Exkursionen mit Berufs- und Ausbildungsbezug
  • Kooperationen und (fächerübergreifende) Projekte mit verschiedenen Einrichtungen in der Umgebung
  • Individuelle Beratungen zum Lern- und Leistungsstand
  • Kooperation mit Praxisbetrieben zur Weiterentwicklung der Ausbildungskonzepte
  • Seminar zum Thema: Sterben, Tod und Trauer in der Heilerziehungspflege
  • ggf. PDI-Training (Prävention-Deeskalation-Intervention)

Aufnahmevoraussetzungen

  1. Fachoberschulreife und eine einschlägige berufsqualifizierende Ausbildung, wie z. B. staatlich
    geprüfte(r) Sozialassistent/-in, Kinderpfleger/-in, Heilerziehungshelfer/-in oder
  2. Fachoberschulreife, eine nicht einschlägige Berufsausbildung und zusätzlich einschlägige
    berufliche Tätigkeiten bzw. Praktika (Einzelfallentscheidung) oder
  3. Fachoberschulreife und eine einschlägige Berufstätigkeit im Umfang von fünf Jahren
    (Einzelfallentscheidung) oder
  4. Fachhochschulreife im Sozial- und Gesundheitswesen oder
  5. „fachfremde“ Fachhochschulreife oder Allgemeine Hochschulreife, beides mit einschlägigen
    beruflichen Tätigkeiten bzw. Praktika (Einzelfallentscheidung)

Bewerbungsunterlagen für die Anmeldung

  • Lebenslauf mit Lichtbild
  • Abschlusszeugnisse (s.o.)
  • ggf. detaillierte Bescheinigung über Art und Umfang einschlägiger beruflicher Praktika / Tätigkeiten

Nach Eingang der Zusage sind außerdem erforderlich

  • Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
  • Nachweis über einen Erste-Hilfe-Kurs
  • Gesundheitsbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (Gesundheitsamt)
  • Praktikumsvertrag in der Behindertenhilfe über einen Ausbildungsplatz in der (20 Stunden/Woche).
    Die Zustimmung der Fachschule zur Wahl der Praxisstelle ist erforderlich.

Abschlüsse und Berechtigung

Die Prüfungen finden am Ende der drei Ausbildungsjahre statt.

Im fachtheoretischen Teil werden 3 fächerübergreifende Examensklausuren und gegebenenfalls mündliche Prüfungen als Ergänzungsprüfung abgelegt.

Im fachpraktischen Teil wird ein Kolloquium absolviert, in dem didaktisch-methodische Ansätze heilerziehungspflegerischen Handelns geprüft werden. Dafür wird ein Projekt selbstständig geplant, durchgeführt und reflektiert und theoretisch untermauert.

Mit dem erfolgreichen Abschluss des Fachschulexamens und des Berufspraktikums ist die Berechtigung verbunden, die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin / staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger“ zu führen.

Außerdem kann bei entsprechenden Leistungen die Fachhochschulreife erworben werden. In diesem Fall muss zusätzlich das Fach Mathematik in der Unterstufe belegt und eine 4. Klausur im Fach Deutsch / Kommunikation abgelegt werden.

Für weitere Informationen beachten Sie bitte die schulweiten Info-Tage im November und Januar oder wenden sich über das Schulbüro an die Bildungsgangleitung Herrn A. Jürgens.

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