Heilerziehungspflege leistet die professionelle, pädagogische, pflegerische sowie gesundheitsfördernde Unterstützung von Menschen mit Behinderung. Sie vereinen in Qualifikation und Selbstverständnis (heil-)pädagogische und pflegerische Kompetenzen. Heilerziehungspfleger/innen arbeiten in großer Eigenständigkeit in interdisziplinären Teams. Ihre Aufgaben erstrecken sich auf Angebote in allen Lebensbereichen für Menschen aller Lebensalter mit Behinderungen und/oder psychischer Erkrankungen.
Die Ausbildung dauert insgesamt drei Jahre mit integriertem Berufspraktikum. Pro Woche werden zwei Schultage absolviert, an den übrigen Wochentagen arbeiten Sie (je nach Dienstplan) in einer Einrichtung der Behindertenhilfe, so dass sich Unterricht und Praxis fortwährend aufeinander beziehen.
Die Praxis erfolgt in anerkannten Einrichtungen der Behindertenhilfe (z.B. Werkstatt für Menschen mit
Behinderung, Wohnstätte für Menschen mit Behinderung, o.ä.).
Innerhalb der drei Ausbildungsjahre erfolgen Praxisbesuche seitens der Schule, die mit den beiden Ausbildungspartnern (Praxiseinrichtungen der Behindertenhilfe, Schule) reflektiert werden, um das eigene Handeln zu hinterfragen und damit zu professionalisieren.
Theorie und Praxis der Heilerziehungspflege, Heilerziehungspflegerische Schwerpunkte: kreativ-musischer Bereich, sprachlich-kommunikativer Bereich, gesundheitsbewegungsorientierter Bereich, organisatorisch-technologischer Bereich, Pflege / Gesundheit, Psychiatrie, Organisation / Recht / Verwaltung, Pro-
jektarbeit, heilerziehungspflegerische Praxis in Einrichtungen der Behindertenhilfe.
Deutsch / Kommunikation, Englisch, Politik, Religionslehre, (Mathematik für FHR- Absolventen).
Die Prüfungen finden am Ende der drei Ausbildungsjahre statt.
Im fachtheoretischen Teil werden 3 fächerübergreifende Examensklausuren und gegebenenfalls mündliche Prüfungen als Ergänzungsprüfung abgelegt.
Im fachpraktischen Teil wird ein Kolloquium absolviert, in dem didaktisch-methodische Ansätze heilerziehungspflegerischen Handelns geprüft werden. Dafür wird ein Projekt selbstständig geplant, durchgeführt und reflektiert und theoretisch untermauert.
Mit dem erfolgreichen Abschluss des Fachschulexamens und des Berufspraktikums ist die Berechtigung verbunden, die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin / staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger“ zu führen.
Außerdem kann bei entsprechenden Leistungen die Fachhochschulreife erworben werden. In diesem Fall muss zusätzlich das Fach Mathematik in der Unterstufe belegt und eine 4. Klausur im Fach Deutsch / Kommunikation abgelegt werden.
Für weitere Informationen beachten Sie bitte die schulweiten Info-Tage im November und Januar oder wenden sich über das Schulbüro an die Bildungsgangleitung Herrn A. Jürgens.