Fachschule für Sozialpädagogik
Erzieher/in (praxisintegriert))
Das Berufsfeld
Erzieherinnen und Erzieher sind staatlich anerkannte sozialpädagogische Fachkräfte, die in vielfältigen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe selbstständig und eigenverantwortlich tätig sind. Die zentrale Aufgabe von Erzieherinnen und Erziehern ist im Kinder- und Jugendstärkungsgesetz gesetzlich verankert. Hier heißt es: „Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.“ (§1 SGB VIII)
Es gilt Kinder, Jugendliche und ihre Familien so zu unterstützen, dass positive Lebensbedingungen erhalten bleiben bzw.geschaffen werden. Auf der anderen Seite sollen Benachteiligungen vermieden und abgebaut werden. Die Fachschule für Sozialpädagogik vermittelt eine Fachausbildung, die dazu befähigt, Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben in vielfältigen sozialpädagogischen Tätigkeitsfeldern zu
übernehmen, z. B. in:
• Tageseinrichtungen für Kinder
• integrativen Tageseinrichtungen
• der offenen Kinder- und Jugendarbeit
• der Schulkinderbetreuung in den OGS
• stationäre Einrichtungen der erzieherischen Kinder- und Jugendhilfe
Die Ausbildung
Die Ausbildung baut Persönlichkeitskompetenzen aus, die als grundlegende Fähigkeiten erzieherischen Handelns notwendig sind. Neben der Förderung der kritischen Reflexion der eigenen Person werden die Studierenden in ihren Kompetenzen im Bereich der Kommunikations-, Beziehungs- und Konfliktfähigkeit gefördert, um mit Offenheit, Achtung, Toleranz und Multiperspektivität ein fachkompetenter Erziehungspartner der Erziehungsberechtigten und unterstützender Begleiter von Kindern und Jugendlichen zu sein. Die staatlich anerkannte praxisintegrierte Erzieherinnen- und Erzieherausbildung richtet sich vor allem an Bewerberinnen und Bewerber, die bereits berufliche Erfahrungen mitbringen.
Organisation der Ausbildung:
Unterstufe:
3 Tage Schule und 2 Tage praktische Ausbildung (Schultage: Mittwoch bis Freitag)
Mittelstufe:
2 Tage Schule und 3 Tage praktische Ausbildung (Schultage: Donnerstag und Freitag)
Wechselpraktikum
Oberstufe:
2 Tage Schule und 3 Tage praktische Ausbildung (Schultage: Mittwoch und Donnerstag)
Besonderheiten:
- Im zweiten Ausbildungsjahr findet ein achtwöchiges Wechselpraktikum in einem anderen sozialpädagogischen Arbeitsfeld statt.
- Für die fachpraktischen Ausbildungszeiten besteht ein Anspruch auf Gewährung einer Vergütung.
- Ebenfalls besteht ein Anspruch auf Urlaub nach den geltenden gesetzlichen / tarifvertraglichen Regelungen.
- Der Jahresurlaub kann nur in den Schulferien genommen werden.
- Im Verlaufe der Ausbildung erfolgen praxisbegleitende Lehrerbesuche.
Stundentafel gemäß Lehrplan:
FACHRICHTUNGSÜBERGREIFENDER LERNBEREICH:
Deutsch / Kommunikation, Englisch, Politik /Gesellschaftslehre, Naturwissenschaften
BERUFSBEZOGENER LERNBEREICH:
Lernfeld 1: Berufliche Identität undprofessionelle Perspektiven weiterentwickeln
Lernfeld 2: Pädagogische Beziehungen gestalten und mit Gruppen pädagogisch arbeiten
Lernfeld 3: Lebenswelten und Diversität wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern
Lernfeld 4: Sozialpädagogische Bildungsarbeit in den Bildungsbereichen professionell gestalten
Lernfeld 5: Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit Eltern und Bezugspersonen gestalten
Lernfeld 6: Institution und Team entwickeln sowie in Netzwerken kooperieren
Kath. / ev. Religionslehre / Religionspädagogik
Projektarbeit
Wahlfach1: Vertiefung in einem Bildungsbereich
Wahlfach 2: Vertiefung eines Arbeitsfeldes /einer Zielgruppe
Differenzierungsbereich (Mathematik für FHR)
Didaktisch und methodische Schwerpunkte
Aufnahmevoraussetzungen
1. Mittlerer Schulabschluss (FOR) und eine abgeschlossene einschlägige berufsqualifizierende Ausbildung, wie z. B.:
• Staatlich geprüfte(r) Kinderpfleger(in)
• Staatlich geprüfte(r) Sozialhelfer(in)
• Staatlich geprüfte(r)Heilerziehungshelfer(in)
oder
2. Mittlerer Schulabschluss (FOR) und eine einschlägige Berufstätigkeit von mind. 5 Jahren in Vollzeit oder
3. Mittlerer Schulabschluss (FOR) und eine abgeschlossene – nicht einschlägige – Berufsausbildung und ein Praktikum von mind. 6 Wochen (Vollzeit) oder 240 Stunden (Teilzeitbeschäftigung) in einer sozialpädagogischen Einrichtung. Hierzu zählen auch ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) sowie ein einschlägiger Bundesfreiwilligendienst (BFD) oder
4. Fachhochschulreife (FHR) im Sozial- und Gesundheitswesen (nach Klasse 12)
- Fachoberschule für Gesundheit und Soziales (FOS)
- Höhere Berufsfachschule Gesundheit und Soziales (HBFS)
oder
5. Nicht-einschlägige/fachfremde Fachhochschulreife (FHR) und ein Praktikum von mind. 6 Wochen (Vollzeitbeschäftigung) oder 240 Stunden (Teilzeitbeschäftigung) in einer sozialpädagogischen Einrichtung. Hierzu zählen auch ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) sowie
ein einschlägiger Bundesfreiwilligendienst (BFD).
oder
6. Allgemeine Hochschulreife (AHR) und ein Praktikum von mind. 6 Wochen (Vollzeitbeschäftigung) oder 240 Stunden (Teilzeitbeschäftigung) in einer sozialpädagogischen Einrichtung. Hierzu zählen auch ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) sowie
ein einschlägiger Bundesfreiwilligendienst (BFD)
• und Nachweis eines Ausbildungsplatzes für 3 Jahre bei einem anerkannten Träger der Kinder- und Jugendhilfe
• und Einreichen der vom Träger unterschriebenen Kooperationsvereinbarung sowie der Ausbildungsabsichtserklärung (falls der Ausbildungsvertrag noch nicht vorliegt)
• und Nachweis der persönlichen Eignung, der durch die Vorlage eines aktuellen erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses nach §30a BZRG zu erbringen ist. Dieses muss spätestens am ersten Schultag vorliegen und das Austellungsdatum darf zu diesem Zeitpunkt drei Monate nicht überschreiten.
Abschlüsse und Berechtigungen
Die Prüfungen finden am Ende der drei Ausbildungsjahre statt. Im fachtheoretischen Teil werden 3 fächerübergreifende Examensklausuren und gegebenenfalls eine mündliche Prüfung als Ergänzungsprüfung abgelegt. Im fachpraktischen Teil wird ein Kolloquium absolviert, in dem didaktisch-methodische Ansätze sozialpädagogischen Handelns geprüft werden. Dafür wird ein Projekt selbstständig geplant, durchgeführt, reflektiert und theoretisch untermauert.
Mit dem erfolgreichen Abschluss des Fachschulexamens und des Berufspraktikums ist die Berechtigung verbunden, die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Erzieherin / Staatlich anerkannterErzieher“ zu führen. Außerdem kann bei entsprechenden Leistungen die Fachhochschulreife erworben werden. In diesem Fall muss zusätzlich das Fach Mathematik in der Unterstufe belegt und eine 4. Klausur im Fach Deutsch / Kommunikation abgelegt werden.
Fragen rund um die praxisintegrierte Ausbildung
Wie finde ich einen Träger für den nachzuweisenden Ausbildungsplatz?
Sie können sich generell bei allen Trägern von Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe erkundigen, ob diese Sie in die Ausbildung übernehmen. Die Einrichtung darf maximal 30 km von der Schule entfernt sein.
Wie berwerbe ich mich? Was brauche ich für die Anmeldung?
• Sie können sich ganzjährig schriftlich bei uns bewerben. Sie sollten die Onlineanmeldung jedoch nicht vergessen, da Ihre Bewerbung sonst nicht berücksichtigt werden kann. Setzen Sie sich bei Fragen möglichst vorab mit dem Bildungsgangverantwortlichen per Mail in Verbindung.
• Sie sollten rechtzeitig mit der Suche nach einem passenden Ausbildungsplatz beginnen. Eine Ausbildungsstelle ist Voraussetzung für die Aufnahme in die Praxisintegrierte Ausbildung zur Erzieher*in. Bewerben Sie sich zuerst bei einem Kinder- und Jugendhilfeträger. Ihre Bewerbung bei einem Kinder- und Jugendhilfeträger sollte so früh wie möglich erfolgen, denn bei sehr vielen Trägern bestehen in der Regel Bewerbungsfristen.
• Es ist nötig, neben der Bewerbung bei der Schule, auch für den Träger der Einrichtung eine gezielte Bewerbung einzureichen, bestehend aus: Bewerbungsschreiben, Lebenslauf mit Foto, aktuelle Zeugnisse, Bescheinigungen über abgeleistete Praktika etc.
Was muss durch den Träger nachgewiesen werden?
Der Träger, der Sie ausbilden möchte, muss vor Beginn der Ausbildung mit dem Paul-Spiegel-Berufskolleg Dorsten eine Kooperationsvereinbarung unterschrieben haben. Bei Trägern, die dies schon getan haben, ist ein erneutes Einreichen nicht mehr nötig. Außerdem müssen Sie einen unterschriebenen Ausbildungsvertrag nachweisen.
Muss der Ausbildungsplatz vergütet werden?
Der Träger muss Ihnen eine Ausbildungsvergütung zahlen. Diese soll den jeweiligen aktuellen Bestimmungen des TVAÖD - Besonderer Teil Pflege -entsprechen.
Kooperationspartner
Bisher arbeiten in dieserAusbildungsform folgende Träger mit uns zusammen (siehe Padlet der Fachschule,hier zu bitte den QR-Code einscannen):
Für weitere Fragen stehen Ihnen Herr Yilmaz und Frau Laumann zur Verfügung.
D.Yilmaz: d.yilmaz@paul-spiegel-berufskolleg.de
J.Laumann: j.laumann@paul-spiegel-berufskolleg.de