Fachschule für Wirtschaft - Fachrichtung Betriebswirtschaft
Voraussetzung
Erster erweiterter Schulabschluss (ehem. HS Klasse 10)
erweiterter erster Schulabschluss (HS Klasse 10)
Erster erweiterter Schulabschluss (vormals HS Klasse 10)
mind. Erster Schulabschluss (HS Klasse 9)
mind. erster Schulabschluss (vormals Hauptschulabschluss Klasse 9)
Erster erweiterter Schulabschluss (vormals HS Klasse 10)
Hauptschulabschluss Klasse 10
Berufsausbildungsvertrag oder Berufsschulpflicht
Berufsausbildungsvertrag oder Berufsschulpflicht
Schulabschluss an der Berufsfachschule Wirtschaft und Verwaltung (Handelsschule oder Berufsgrundschuljahr);
Besuch der Höheren Berufsfachschule Wirtschaft und Verwaltung von mindestens einem Jahr;
Fachhochschulreife in einem beliebigen Bildungsgang des Berufskollegs
mind. erster Schulabschluss (vormals HS Klasse 9)
Qualifikation für die gymnasiale Oberstufe
Hauptschulabschluss Klasse 9
Fachoberschulreife und eine abgeschlossene berufsqualifizierende Ausbildung
In die Fachschule kann aufgenommen werden, wer mindestens:
die Fachoberschulreife besitzt.
eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem für die Zielsetzung einschlägigen Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung, dem Landes- oder Bundesrecht und
den Berufsschulabschluss, soweit während der Berufsausbildung die Pflicht zum Berufsschulbesuch bestand und
eine Berufstätigkeit im Ausbildungsberuf von mindestens einem Jahr nachweist, die auch während der Fachschulausbildung abgeleistet werden kann.
In die Fachschule kann auch aufgenommen werden, wer eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens fünf Jahren nachweist. Auf die Berufstätigkeit kann der Besuch einer einschlägigen Berufsfachschule angerechnet werden.
Den Bildungsgang können auch Studierende besuchen, die sich in einem Berufsausbildungsverhältnis befinden, wenn der Unterricht in den beteiligten Bildungsgängen inhaltlich verknüpft wird. Die erforderliche Berufstätigkeit muss bei der Zulassung zum Fachschulexamen nachgewiesen werden.
Abschlussbedingungen und Berechtigungen
Der Bildungsgang schließt mit einem Fachschulexamen bzw. einer Fachhochschulreifeprüfung ab. Die Absolventen / Absolventinnen sind berechtigt, den Titel “Staatlich geprüfte Betriebswirtin / Staatlich geprüfter Betriebswirt der Fachrichtung Betriebswirtschaft” zu tragen. Außerdem kann die Fachhochschulreife erworben werden.
Besonderheiten und mögliche Zusatzqualifikationen
Erwerb des europäischen Computerführerscheins (ECDL)
Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung
Durchführung eines Klassenprojektes
Erstellen einer mehrmonatigen Projektarbeit in Zusammenarbeit mit einem Unternehmen
Unterrichtsorganisation
Der Unterricht wird in der Regel über zwei Jahre vormittags an fünf Werktagen jeweils mit fünf Unterrichtsstunden erteilt. Die in der Stundentafel insgesamt ausgewiesenen 2.400 Unterrichtsstunden sind verpflichtend. Die Integration von computergestützter Kommunikationstechnik, Datenaufbereitung, Auswertung und Präsentation erfolgt mit Hilfe eines Laptops. Jeder Studierende erhält einen eigenen Laptop, der für die Zeit im Bildungsgang von der Schule zur Verfügung gestellt wird.