Staatlich geprüfte/r Kinderpfleger/in

Voraussetzung
Erster erweiterter Schulabschluss (ehem. HS Klasse 10)
erweiterter erster Schulabschluss (HS Klasse 10)
Erster erweiterter Schulabschluss (vormals HS Klasse 10)
mind. Erster Schulabschluss (HS Klasse 9)
mind. erster Schulabschluss (vormals Hauptschulabschluss Klasse 9)
Erster erweiterter Schulabschluss (vormals HS Klasse 10)
Hauptschulabschluss Klasse 10
Berufsausbildungsvertrag oder Berufsschulpflicht
Berufsausbildungsvertrag oder Berufsschulpflicht
Schulabschluss an der Berufsfachschule Wirtschaft und Verwaltung (Handelsschule oder Berufsgrundschuljahr); Besuch der Höheren Berufsfachschule Wirtschaft und Verwaltung von mindestens einem Jahr; Fachhochschulreife in einem beliebigen Bildungsgang des Berufskollegs
mind. erster Schulabschluss (vormals HS Klasse 9)
Qualifikation für die gymnasiale Oberstufe
Hauptschulabschluss Klasse 9
Fachoberschulreife und eine abgeschlossene berufsqualifizierende Ausbildung
einschlägige Berufsausbildung (Fachoberschulreife)
Qualifikation für die gymnasiale Oberstufe
Fachoberschulreife
mittlerer Schulabschluss
Erweiterter erster Schulabschluss (vormals HS 10)
Erweiterter erster Schulabschluss (vormals Hauptschulabschluss Klasse 10)
Vollzeitschulpflicht erfüllt & kein Erster Schulabschluss (vormals Hauptschulabschluss Klasse 9)
Vollzeitschulpflicht erfüllt & kein Erster Schulabschluss (vormals Hauptschulabschluss Klasse 9)
mind. Erster Schulabschluss (vormals Hauptschulabschluss Klasse 9)
Vollzeitschulpflicht erfüllt & kein Hauptschulabschluss
Berufsausbildungsvertrag oder Berufsschulpflicht
einschlägige Berufsausbildung
Qualifikation für die gymnasiale Oberstufe
einschlägige Berufsausbildung (Fachoberschulreife)
Erweiterter Erster Schulabschluss (vormals Hauptschulabschluss Klasse 10)
Fachoberschulreife / Berufsausbildung
mind. Erster Schulabschluss (vormals Hauptschulabschluss Klasse 9)
Dauer
2 Jahre
Ziel
Berufsabschluss - Erweiterter Erster Schulabschluss, mittlerer Schulabschluss oder mittlerer Schulabschluss mit Qualifikation (abh. von d. Abschlussnote)
Details zum Bildungsgang

Zielsetzung

Die Kinderpflegerin / der Kinderpfleger wird ausgebildet als unterstützende, pädagogisch-pflegerische Fachkraft bei der Pflege und Erziehung von Säuglingen, Kleinst- und Kleinkindern sowie Schulkindern im Familienbereich, offenen Ganztagsschulen und anderen Einrichtungen, z.B. Kindertageseinrichtungen.

  • abgeschlossene Berufsausbildung als „Staatlich geprüfte Kinderpflegerin / Staatlich geprüfter Kinderpfleger“
  • Qualifikation für die Kindertagespflege
  • Vertiefung der Allgemeinbildung, Fachoberschulreife, ggf. FOR Q

Aufnahmevoraussetzungen

Sie haben mindestens den Hauptschulabschluss nach Klasse 9 erworben und können Menschen kommunikativ und wertschätzend begegnen. Zusätzlich ist ein polizeiliches Führungszeugnis ohne Eintrag notwendig.

Unterrichtsorganisation

  • 2 Jahre Unterricht in Vollzeitform
  • Integrierte Blockpraktika (insgesamt 16 Wochen) in Tageseinrichtungen für Kinder
  • Der Unterricht erfolgt im berufsbezogenen Bereich durch Bearbeitung von Lernsituationen. Nach Möglichkeit werden auch Inhalte der berufsübergreifenden Fächer einbezogen
  • Die Ausbildung ist förderungswürdig gem. Bundesausbildungsförderungsgesetz

Unterrichtsfächer

Im berufsbezogenen Bereich gibt es folgende Schwerpunkte:

Sozialpädagogik, Gesundheitsförderung und Pflege, Arbeitsorganisation und Recht, Mathematik, Englisch.

Berufsübergreifender Lernbereich:

Deutsch/Kommunikation, Religionslehre, Sport/Gesundheitsförderung, Politik/Gesellschaftslehre.

Differenzierungsbereich:

Jährlich wechselnd, z.B. Musikwerkstatt, Theaterwerkstatt, Holzwerkstatt, Kreativwerkstatt.

Prüfungen & Abschlussqualifikation

- schriftliche und gegebenenfalls mündliche Berufsabschlussprüfung für den Abschluss als staatlich geprüfte Kinderpflegerin / staatlich geprüfter Kinderpfleger
- Vergabe eines allgemeinbildenden Abschlusses bei der Zulassung zur Prüfung nach 2 Jahren

  • Mindestens Hauptschulabschluss nach Klasse 10 (Sek I-Abschluss)
  • Mittlerer Schulabschluss/Fachoberschulreife
  • Bei besonderen Leistungen: Fachoberschulreife mit Qualifikationsvermerk
    (Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufen

Berechtigungen

Nach bestandener Prüfung sind die Schüler/innen berechtigt, die Berufsbezeichnung „staatlich geprüfte Kinderpflegerin / staatlich geprüfter Kinderpfleger“ zu führen.
Fachliche Qualifikation zur Erlangung der Erlaubnis zur Kindertagespflege.
Mit dem Berufsabschluss und der Fachoberschulreife ist der Übergang in folgende Bildungsgänge möglich:

  • Fachschule für Sozialpädagogik (Erzieher-Ausbildung)
  • Fachschule für Heilerziehungspflege
  • Fachschule für Ernährung und Versorgung, Fachrichtung Hauswirtschaft, Schwerpunkt Familienpflege

Die erworbene Fachoberschulreife berechtigt weiter zum Besuch aller Bildungsgänge, die die allgemeine Fachoberschulreife voraussetzen.

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