Die Kinderpflegerin / der Kinderpfleger wird ausgebildet als unterstützende, pädagogisch-pflegerische Fachkraft bei der Pflege und Erziehung von Säuglingen, Kleinst- und Kleinkindern sowie Schulkindern im Familienbereich, offenen Ganztagsschulen und anderen Einrichtungen, z.B. Kindertageseinrichtungen.
Sie haben mindestens den Hauptschulabschluss nach Klasse 9 erworben und können Menschen kommunikativ und wertschätzend begegnen. Zusätzlich ist ein polizeiliches Führungszeugnis ohne Eintrag notwendig.
Sozialpädagogik, Gesundheitsförderung und Pflege, Arbeitsorganisation und Recht, Mathematik, Englisch.
Deutsch/Kommunikation, Religionslehre, Sport/Gesundheitsförderung, Politik/Gesellschaftslehre.
Jährlich wechselnd, z.B. Musikwerkstatt, Theaterwerkstatt, Holzwerkstatt, Kreativwerkstatt.
- schriftliche und gegebenenfalls mündliche Berufsabschlussprüfung für den Abschluss als staatlich geprüfte Kinderpflegerin / staatlich geprüfter Kinderpfleger
- Vergabe eines allgemeinbildenden Abschlusses bei der Zulassung zur Prüfung nach 2 Jahren
Nach bestandener Prüfung sind die Schüler/innen berechtigt, die Berufsbezeichnung „staatlich geprüfte Kinderpflegerin / staatlich geprüfter Kinderpfleger“ zu führen.
Fachliche Qualifikation zur Erlangung der Erlaubnis zur Kindertagespflege.
Mit dem Berufsabschluss und der Fachoberschulreife ist der Übergang in folgende Bildungsgänge möglich:
Die erworbene Fachoberschulreife berechtigt weiter zum Besuch aller Bildungsgänge, die die allgemeine Fachoberschulreife voraussetzen.