Staatlich geprüfte/r Kinderpfleger/in - praxisintegriert

Voraussetzung
Erster erweiterter Schulabschluss (ehem. HS Klasse 10)
erweiterter erster Schulabschluss (HS Klasse 10)
Erster erweiterter Schulabschluss (vormals HS Klasse 10)
mind. Erster Schulabschluss (HS Klasse 9)
mind. erster Schulabschluss (vormals Hauptschulabschluss Klasse 9)
Erster erweiterter Schulabschluss (vormals HS Klasse 10)
Hauptschulabschluss Klasse 10
Berufsausbildungsvertrag oder Berufsschulpflicht
Berufsausbildungsvertrag oder Berufsschulpflicht
Schulabschluss an der Berufsfachschule Wirtschaft und Verwaltung (Handelsschule oder Berufsgrundschuljahr); Besuch der Höheren Berufsfachschule Wirtschaft und Verwaltung von mindestens einem Jahr; Fachhochschulreife in einem beliebigen Bildungsgang des Berufskollegs
mind. erster Schulabschluss (vormals HS Klasse 9)
Qualifikation für die gymnasiale Oberstufe
Hauptschulabschluss Klasse 9
Fachoberschulreife und eine abgeschlossene berufsqualifizierende Ausbildung
einschlägige Berufsausbildung (Fachoberschulreife)
Qualifikation für die gymnasiale Oberstufe
Fachoberschulreife
mittlerer Schulabschluss
Erweiterter erster Schulabschluss (vormals HS 10)
Erweiterter erster Schulabschluss (vormals Hauptschulabschluss Klasse 10)
Vollzeitschulpflicht erfüllt & kein Erster Schulabschluss (vormals Hauptschulabschluss Klasse 9)
Vollzeitschulpflicht erfüllt & kein Erster Schulabschluss (vormals Hauptschulabschluss Klasse 9)
mind. Erster Schulabschluss (vormals Hauptschulabschluss Klasse 9)
Vollzeitschulpflicht erfüllt & kein Hauptschulabschluss
Berufsausbildungsvertrag oder Berufsschulpflicht
einschlägige Berufsausbildung
Qualifikation für die gymnasiale Oberstufe
einschlägige Berufsausbildung (Fachoberschulreife)
Erweiterter Erster Schulabschluss (vormals Hauptschulabschluss Klasse 10)
Fachoberschulreife / Berufsausbildung
mind. Erster Schulabschluss (vormals Hauptschulabschluss Klasse 9)
Dauer
2 Jahre
Ziel
Berufsabschluss - mittlerer Schulabschluss oder mittlerer Schulabschluss mit Qualifikation (abh. von der Abschlussnote)
Details zum Bildungsgang

Staatlich geprüfte/r Kinderpfleger/in (praxisintegriert)

 

Zielsetzung

Die Kinderpflegerin / der Kinderpfleger wird ausgebildet als unterstützende, pädagogisch-pflegerische Fachkraft bei der Pflege und Erziehung von Säuglingen, Kleinst- und Kleinkindern v. a. in Kindertageseinrichtungen.

Ziel ist die abgeschlossene Berufsausbildungals „Staatlich geprüfte Kinderpflegerin / Staatlich geprüfter Kinderpfleger“ ,die fachliche Qualifikation zur Erlangung der Erlaubnis zur Kindertagespflege und die Vertiefung der Allgemeinbildung. Die Fachoberschulreife, ggf. FOR Q,kann erlangt werden.

 

Aufnahmevoraussetzungen

Sie haben mindestens den Hauptschulabschluss nach Klasse 9 erworben und können Menschen kommunikativ und wertschätzend begegnen. Zusätzlich ist ein polizeiliches Führungszeugnis ohne Eintrag notwendig.

 

Dauer und Organisation der Ausbildung:

Unterstufe:

3 Tage Schule und 2 Tage praktische Ausbildung

Oberstufe:

2 Tage Schule und 3 Tage praktische Ausbildung

 

- Für die fachpraktischen Ausbildungszeiten ist in der Regel eine Vergütung vorgesehen.

- Ebenfalls besteht ein Anspruch auf Urlaub nachden geltenden gesetzlichen / tarifvertraglichen

Regelungen.

- Der Jahresurlaub kann nur in den Schulferien genommen werden.

Im Verlaufe der Ausbildung erfolgen praxisbegleitende Lehrerbesuche.

 

Unterrichtsfächer

Im berufsbezogenen Bereich gibt es folgendeSchwerpunkte:

Sozialpädagogik, Gesundheitsförderung und Pflege, Arbeitsorganisation und Recht, Mathematik, Englisch

Berufsübergreifender Lernbereich:

Deutsch/Kommunikation, Religionslehre, Sport/Gesundheitsförderung, Politik/Gesellschaftslehre

Differenzierungsbereich:

Jährlich wechselnd, z.B. Musikwerkstatt,Theaterwerkstatt, Holzwerkstatt, Kreativwerkstatt

 

Prüfungen & Abschlussqualifikation

• schriftliche und gegebenenfalls mündliche Berufsabschlussprüfung für den Abschluss als staatlich geprüfteKinderpflegerin / staatlich geprüfter Kinderpfleger

• Vergabe eines allgemeinbildenden Abschlusses bei der Zulassung zur Prüfung nach 2 Jahren

o mindestens Hauptschulabschluss nach Klasse 10(Sek I-Abschluss)

o Mittlerer Schulabschluss/Fachoberschulreife

o Bei besonderen Leistungen: Fachoberschulreife mit Qualifikationsvermerk

(Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe)

 

Berechtigungen

Nach bestandener Prüfung sind die Schüler/innen berechtigt, die Berufsbezeichnung „staatlich geprüfte Kinderpflegerin / staatlichgeprüfter Kinderpfleger“ zu führen. Außerdem wird die fachliche Qualifikation zur Erlangung der Erlaubnis zur Kindertagespflege erworben.

Jetzt anmelden