• abgeschlossene Berufsausbildung als „Staatlich geprüfte Sozialassistentin / Staatlich geprüfter Sozialassistent“
• fachliche Qualifikation zur Betreuungskraft
• Vertiefung der Allgemeinbildung Erweiterter Erster Schulabschluss, Mittlerer Schulabschluss ggf. mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe
Der Arbeitsmarkt erfordert in Zukunft verstärkt Personen, die Qualifikationen im pflegerischen Bereich erworben haben. Sie wollen einen helfenden Beruf ergreifen, können sich aber noch nicht auf ein Tätigkeitsfeld wie z.B. die Betreuung und Pflege von alten und kranken Menschen oder Menschen mit Behinderungen unterschiedlicher Altersstufen festlegen? Dann bietet Ihnen dieser Abschluss die berufliche Erstausbildung und beim gleichzeitigen Erwerb des Mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) nach 2 Jahren den nahtlosen Übergang in die Ausbildungsgänge:
• Heilerziehungspflegerin/Heilerziehungspfleger
• Erzieherin/Erzieher
• Pflegefachfrau / Pflegefachmann (generalistische Ausbildung, die die Gesundheits- und Krankenpflege sowie Altenpflege umfasst)
Der Bildungsgang ist im Schwerpunkt auf gesundheitsfördernde, pflegerische bzw. sozialpflegerische und pädagogische sowie hauswirtschaftliche Elemente und Aspekte der Arbeitsorganisation und des Rechts ausgerichtet. Der Bildungsgang bereitet die Absolventen/Absolventinnen dementsprechend auf gesundheitsfördernde, grundpflegerische, betreuende sowie hauswirtschaftliche Aufgaben vorrangig in Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe sowie in Krankenhäusern und
ggf. Kindertagesstätten vor.
mindestens Erster Schulabschluss
• Belehrung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz
• Erweitertes Führungszeugnis
• Gesundheitliche Eignung
• 2 Jahre in Vollzeitform: montags bis freitags mit Anbindung an die berufliche Praxis
• integrierte Blockpraktika (insgesamt 16 Wochen) in entsprechenden Einrichtungen
• der Unterricht erfolgt im Schwerpunkt durch Bearbeitung beruflicher Lernsituationen, die sich an den Anforderungen der Praxis bzw. Praktika orientieren
• die Ausbildung ist förderungswürdig (BAföG)
Berufsbezogener Lernbereich:
• Erziehung und Soziales
• Gesundheitsförderung und Pflege
• Arbeitsorganisation und Recht
• Mathematik
• Englisch
Berufsübergreifender Lernbereich: Deutsch/Kommunikation, Politik/Gesellschaftslehre, Sport/Gesundheitsförderung, Religionslehre.
Differenzierungsbereich mit wechselndem Angebot, z.B. Musikwerkstatt, Aktivierung in der Praxis,digitales Lernen und Arbeiten
• schriftliche und gegebenenfalls mündliche Berufsabschlussprüfung für den Abschluss als staatlich geprüfte Sozialassistentin / staatlich geprüfter Sozialassistent
• Vergabe eines allgemeinbildenden Abschlusses in der Zulassungskonferenz am Ende des Bildungsganges nach 2 Jahren
o Erweiterter Erster Schulabschluss
o Mittlerer Schulabschluss / Fachoberschulreife
o bei besonderen Leistungen: Fachoberschulreife mit Qualifikationsvermerk
(Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe)
Nach bestandener Prüfung sind die Schülerinnen und Schüler berechtigt, die Berufsbezeichnung „staatlich geprüfte/r Sozialassistent/in“ zu führen und als Betreuungskraft gemäß §43b SGB XI zu arbeiten.
Mit dem Berufsabschluss und dem Mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife)
ist der Übergang in folgende Bildungsgänge möglich:
• Fachschule für Heilerziehungspflege
• Fachschule für Sozialpädagogik (Erzieher-Ausbildung)
• Fachschule für Ernährungs- und Versorgungsmanagement
• generalistische Pflegeausbildung (Pflegefachfrau/-mann) ggf. mit Möglichkeit derVerkürzung dieser dreijährigen Ausbildung.
Ein erworbener Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) berechtigt weiter zum Besuch aller Bildungsgänge, die diesen Abschluss voraussetzen, z. B. achoberschule für Gesundheit und Soziales. Bei Abschluss mit Qualifikationsvermerk ist der Übergang in die Klasse 11 einer gymnasialen Oberstufe möglich.
• Verknüpfung von theoretischen und praktischen Lerninhalten durch Orientierung an beruflichen Handlungssituationen mit dem Ziel der Umsetzung in den Praktika
• kompetenzorientierte Lernsituationen
• Bewerbungstrainings
• betreute und auf Lernfelder / berufliche Anforderungssituationen bezogene Blockpraktika
• 1. Jahr: 9-wöchiges Praktikum in Einrichtungen der Altenhilfe in Blöcken
• 2. Jahr: 7-wöchiges Praktikum in Einrichtungen der Behindertenhilfe
• digital basierte Erarbeitung von Lernsituationen und Präsentation von Arbeits- und Praktikumsergebnissen
• Förderung des selbst gesteuerten und kooperativen Lernens – Aufbau von Selbstlernkompetenz und Teamfähigkeit
• kontinuierliche Reflexion und Evaluation der eigenen Lernergebnisse und Lernerfahrungen
• Angebote zur kontinuierlichen und individuellen Beratung
• Erste-Hilfe-Kurs
• Kooperationsprojekte und Durchführung von Angeboten mit Senioren, Menschen mit Behinderungen (z. B. Begleitung zum Weihnachtsmarkt, Sportfest)
• Klassenfahrten mit bildungsgangbezogenen oder mit gruppendynamischen und erlebnispädagogischen Zielen